Weiterbildung - Förderung des BALM
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtig sind Unternehmen,
· die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
· Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen. Seminaren und Schulungen gemäß des Maßnahmenkataloges zur Richtlinie „Weiterbildung“, z.B. Schulungen zu Fahrsicherheit und –ökonomie sowie Weiterbildungen für bestimmte Transportarten.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt:
Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge X Fördersatz
Der Fördersatz beträgt
· bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen
· bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und
· bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern.
Die Förderhöhe beträgt
· bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent
· bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und
· bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Kosten.
Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme 2 Mio. Euro
Ihr Weg zu den Fördermitteln
Antragstellung gegen geringe Gebühr über LBT e.V. Nürnberg, Tel. 0911-462610 möglich
Bundesamt für Logistik und Mobilität
